Produkt zum Begriff Beurkunden:
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Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage
Das richtige Testament für Ihre Situation
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Opris, Robert: Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft
Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft , Bei der Übertragung von Vermögen ist es dringend geboten, stets die Steuerlast im Blick zu haben. Hier lässt sich vieles optimieren, allerdings ist das Gebiet unübersichtlich, kompliziert und schnelllebig. Das FamRZ-Buch ist ein kompakter Leitfaden zur Steueroptimierung bei Vermögensübertragungen und Nachfolgeregelungen samt Beispielsfällen und Praxistipps. Eine verständliche Anleitung mit praxistauglichen Lösungen, nach Lebenssachverhalten und Zeitpunkten (vor/nach Erbfall) geordnet, u.a.: Privater Bereich: Steuerklasse - Freibeträge - Bewertung - Familienrecht (v.a. Güterstand) - Vorweggenommene Erbfolge - Steueroptimiertes Testieren - Lebensversicherungen - Ausschlagung - Pflichtteilsanspruch - Bankguthaben u.v.m. Unternehmensnachfolge: Steuerbefreiung nach §§ 13a ff. ErbStG - Vorweggenommene Erbfolge - Unternehmertestament - Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen - Realteilung - Ausscheiden gegen Abfindung - Verfügung Nachlass/Erbteil u.v.m. Gefahrenquellen: Latente Ertragsteuer (u.a. Betriebsaufspaltung, Spekulationsfristen) - latente Umsatz- und Grunderwerbsteuer - verlorene Verlustvorträge - internationale Aspekte u.v.m. Die neuen, spezialisierten Autoren haben den Band grundlegend aktualisiert, inkl. MoPeG (seit 1.1.2024). Fazit: Eine wertvolle Hilfe für Berater wie auch für interessierte Laien. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen
Ein geerbtes Haus verkaufen oder vermieten? Auswirkungen auf Ihre Einkommenssteue
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Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.
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Wo darf der Notar beurkunden?
Der Notar darf in seinem Amtssitz, also in seiner Kanzlei, beurkunden. Zudem kann die Beurkundung auch an anderen Orten stattfinden, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist, zum Beispiel bei Krankheit oder körperlicher Einschränkung des Beteiligten. Es ist wichtig, dass die Beurkundung in einem angemessenen und neutralen Umfeld stattfindet, um die Unparteilichkeit des Notars zu gewährleisten. Der genaue Ort der Beurkundung wird in der Regel vorab mit dem Notar vereinbart. Es ist wichtig, dass die Beurkundung unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Formalitäten erfolgt.
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Wer kann eine Generalvollmacht beurkunden?
Eine Generalvollmacht kann von einem Notar beurkundet werden. Notare sind speziell ausgebildete Juristen, die befugt sind, rechtsgültige Dokumente zu erstellen und zu beglaubigen. Durch die notarielle Beurkundung wird die Generalvollmacht rechtssicher und kann im Bedarfsfall vor Gericht oder anderen Behörden vorgelegt werden. Es ist wichtig, dass die Generalvollmacht korrekt und eindeutig formuliert ist, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Ein Notar kann bei Bedarf auch beratend zur Seite stehen und sicherstellen, dass die Vollmacht den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Vollmachtgebers entspricht.
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Sollte ich als adlige Person das beurkunden lassen?
Ob Sie als adlige Person etwas beurkunden lassen sollten, hängt von der Art der Beurkundung und den rechtlichen Anforderungen ab. Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen und Ihre Rechte und Privilegien als Adlige wahren.
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Wie kann ich einen Vertrag rechtssicher beurkunden lassen?
Um einen Vertrag rechtssicher zu beurkunden, sollte dieser schriftlich verfasst und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Eine notarielle Beurkundung bietet zusätzliche Sicherheit und Beweiskraft. Zudem ist es ratsam, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen, um mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Ähnliche Suchbegriffe für Beurkunden:
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Grundbuch lesen und verstehen
Grundbuch lesen und verstehen , Das Grundbuch lesen und verstehen zu können zählt zu den absoluten Grundlagen im Notaralltag. In jedem Notariat werden täglich das Grundbuch eingesehen, der (wesentliche) Grundbuchinhalt in Entwurfsmuster übertragen und Vollzugsmitteilungen auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Das Grundbuch ist (neben dem Handelsregister) Dreh- und Angelpunkt der meisten Notarurkunden, so dass jeder Mitarbeiter im Notariat - gleich in welcher Funktion - zwangsläufig mit dem Grundbuch in Berührung kommt. Das Skript ist so konzipiert, dass es jedem Mitarbeiter entsprechend seiner Qualifikationsstufe das nötige Rüstzeug im Umgang mit dem Grundbuch vermittelt: Es führt vom Einfachen zum Schweren, vom Allgemeinen zum Konkreten und vom Praxisbezogenen zum Theoretischen. So erklärt der Erste Teil grundlegende Begriffe wie Grundstück und Flurstück, beschreibt plastisch das Zusammenspiel von Grundbuchamt und Vermessungsamt und stellt darüber hinaus die verschiedenen Grundbuchrechercheformen dar. Die ersten beiden Abschnitte im Zweiten Teil dienen der erläuternden Beschreibung des Grundbuchs und seines Inhalts. Es werden die einzelnen Abteilungen (mit konkreten Beispielen) dargestellt und es wird jede Spalte in den einzelnen Abteilungen erklärt. Dies dient einem ersten Überblick über das Grundbuch. Die beiden folgenden Abschnitte dienen dazu, den zuvor abstrakt beschriebenen Inhalt der Abteilungen II und III mit "Leben zu füllen". Die in der Notarpraxis häufig vorkommenden Belastungen und Vermerke in diesen Abteilungen werden zusammenfassend dargestellt und kurz erläutert. Die drei letzten Abschnitte beinhalten den dogmatischen Unterbau zum Vorangegangen und runden damit das Thema "Grundbuchrecht" in theoretischer Hinsicht ab. Es werden die verschiedenen rechtlichen Funktionen des Grundbuchs erläutert und darüber hinaus die rechtliche Dogmatik des Eigentumserwerbs sowie des Erwerbs dinglicher Rechte behandelt. Ferner werden die Grundzüge des Grundbuchverfahrens dargestellt - samt einem kleinen Ausflug in das Kostenrecht des Grundbuchverfahrens. Insbesondere die letzten drei Abschnitte setzen ein Arbeiten am Gesetzestext (welcher jeweils auszugsweise abgedruckt ist) voraus und richten sich daher vor allem an (angehende) Notarfachangestellte bzw. Prüflinge. Der Dritte Teil dient vorrangig der Prüfungsvorbereitung. Die bereits am Ende der einzelnen Abschnitte abgedruckten Fragen sind hier zusammenfassend samt ausführlicher Lösung abgedruckt. Die zahlreichen Anlagen, welche fiktive Beispiele von einzelnen Grundbuchauszügen, Vollzugsmitteilungen und Veränderungsnachweisen beinhalten, dienen der besonderen Praxisnähe. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 202305, Produktform: Kartoniert, Redaktion: Pelikan, Sonja, Auflage: 23002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 188, Keyword: Ausbildung Notariat; notarbüro; Grundwissen Notariat, Fachschema: Deutschland~Jura~Recht / Jura~Recht~Rechtspflege - Rechtspfleger, Fachkategorie: Berufe der Rechtspflege, allgemein~Recht: Lehrbücher, Skripten, Prüfungsbücher, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Recht/Sonstiges, Fachkategorie: Rechtspraxis: juristische Hilfskräfte, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Deutscher Notarverlag, Verlag: Deutscher Notarverlag, Verlag: Deutscher Notarverlag GmbH & Co. KG Fachverlag fr Notare, Länge: 296, Breite: 209, Höhe: 14, Gewicht: 658, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 5882770, Vorgänger EAN: 9783956461248, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0030, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2800035
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Beck'sches Notar-Handbuch
Beck'sches Notar-Handbuch , Zum Werk Das komplette Kompendium für Notarinnen und Notare. Inhalt Grundstücksrecht: Grundstückskauf, Bauträgervertrag, Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Grundstückszuwendung, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Sonderformen des Immobilienerwerbs, Erschließungs- und Städtebaurecht, Grundbuchverfahren Ehe- und Familienrecht: Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, Partnerschaftsvertrag, Beurkundungen im Kindschaftsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, NEU: Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuung, Minderjährigenrecht Erbrecht Gesellschaftsrecht: Eingetragener Verein, Stiftung, Personengesellschaften, PartG, GmbH, AG, Umwandlung, Unternehmenskauf, Handelsregisterverfahren Vollmachten Auslandsberührung Steuerrecht Kostenrecht Beurkundungsverfahren einschl. Videobeurkundung Berufsrecht einschl. Geldwäsche Amtsführung und Büro Notarhaftung Vorteile auf einen Blick übersichtliche Beratungs-Checklisten Formulierungsbeispiele und ausführliche Gesamtmuster kompakte Darstellung bei durchgängiger Implikation steuer- und kostenrechtlicher Themen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt u.a.: die größte Schuldrechtsreform seit zwei Jahrzehnten und ihre Auswirkungen auf den Immobilienkauf das WEMoG die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts das Wechselmodell bei Scheidungsvereinbarungen sowie die neue Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich die Reform des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts durch DiRUG und DiREG die Reform des Umwandlungsrechts (UmRUG) Einen Schwerpunkt bildet in allen Kapiteln die umfassende Reform des Berufs- und Beurkundungsrechts, u.a. mit elektronischem Urkundenverzeichnis und elektronischer Urkundensammlung, NotAktVV und Neufassung der DONot. Zielgruppe Für Notarinnen und Notare, Notarassessorinnen und Notarassessoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notariaten, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei Grundbuchämtern und Handelsregistern, Banken und Rechtsabteilungen von Unternehmen. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Welche Schritte sind notwendig, um ein Dokument rechtskräftig zu beurkunden?
Um ein Dokument rechtskräftig zu beurkunden, muss es von einer autorisierten Person wie einem Notar oder Anwalt beglaubigt werden. Anschließend muss die Unterschrift des Ausstellers vor Zeugen erfolgen. Zuletzt muss das Dokument bei einem Gericht oder einer Behörde registriert oder hinterlegt werden.
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Welche rechtlichen Anforderungen müssen erfüllt sein, um ein Dokument notariell beurkunden zu lassen? Was sind die Vorteile einer notariellen Beglaubigung gegenüber einer normalen Unterschrift?
Um ein Dokument notariell beurkunden zu lassen, müssen alle Beteiligten persönlich beim Notar erscheinen, ihre Identität nachweisen und die Erklärungen freiwillig abgeben. Zudem müssen die Inhalte des Dokuments rechtlich zulässig sein. Die Vorteile einer notariellen Beglaubigung sind, dass sie eine höhere Beweiskraft hat, da der Notar die Identität der Beteiligten überprüft und die Erklärungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüft. Zudem wird das Dokument sicher aufbewahrt und kann im Notfall leichter wiederbeschafft werden.
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Was passiert nach der Beurkundung beim Notar?
Nach der Beurkundung beim Notar werden die Vertragsinhalte in das Notarprotokoll aufgenommen und von allen Beteiligten unterzeichnet. Anschließend wird das Protokoll vom Notar beglaubigt und erhält damit seine rechtliche Gültigkeit. Danach wird der Vertrag beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht, um beispielsweise eine Grundschuld oder eine Eigentumsübertragung zu vollziehen. Abschließend erhalten die Vertragsparteien eine beglaubigte Ausfertigung des Vertragsdokuments, die als rechtssicheres Dokument dient.
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Ist eine Schenkung ohne Notar gültig?
Eine Schenkung ohne Notar ist grundsätzlich gültig, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gemäß § 518 BGB muss eine Schenkung jedoch notariell beurkundet werden, wenn der Wert des verschenkten Gegenstands einen bestimmten Betrag übersteigt. In einigen Fällen kann eine notarielle Beurkundung auch empfehlenswert sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist daher ratsam, sich vor einer Schenkung ohne Notar über die rechtlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Letztendlich kann eine Schenkung ohne Notar gültig sein, aber es gibt bestimmte rechtliche Vorschriften, die beachtet werden sollten.
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